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UNSERE GUTACHTEN

Kompetent. Präzise. Rechtssicher.

Wir sind Ihr zertifizierter Ansprechpartner für Kompakt-, Verkehrswert-, Restnutzungsdauer- und BeleihungswertgutachtenMit unseren Gutachten erarbeiten wir eine solide Grundlage für Ihre Entscheidung. Sie erhalten stets gewinnbringende Lösungen für Ihren Immobilienbesitz.

Unabhängig davon, wofür Sie Ihr Wertgutachten nutzen möchten, wir stehen Ihnen als kompetenter und zertifizierter Ansprechpartner mit unserem großen Know-How-Netzwerk zur Verfügung. Ob Kompaktgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten, auf eine schnelle und sachkundige Anfertigung können Sie sich bei uns verlassen.

DIE GRÜNDE

Im Rahmen einer Immobilienbewertung wird in der Regel der Verkehrswert bzw. in manchen Fällen auch der Beleihungswert einer Immobilie oder eines Grundstücks ermittelt. Die Gründe für die Ermittlung sind dabei vielfältig.

 

Fest steht, dass eine seriöse, objektive und rechtssichere Wertermittlung unerlässlich ist. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über die häufigsten Bewertungsanlässe geben. Gerne beraten wir Sie individuell über Art und Umfang des benötigten Gutachtens und ob eine Wertermittlung in Ihrem Fall überhaupt sinnig ist.

Kauf & Verkauf

Wir helfen Ihnen Ihre Transaktion richtig zu bewerten.

Besonders in der heutigen, von viel Unsicherheit und Marktturbulenzen geprägten Zeit, ist es unabdingbar den Verkehrswert im Rahmen einer Transaktion richtig einzuschätzen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Der Vorteil für Verkäufer:

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst vermarkten möchten, kann Ihnen unser Gutachten dabei helfen den Marktwert richtig einzuschätzen. Sie können das Gutachten auch potenziellen Kaufinteressenten vorlegen um Ihre Preisvorstellungen zu untermauern.

 

Der Vorteil für Käufer:

Mit unseren Gutachten können Sie eine faire Verhandlungsgrundlage schaffen und sich beim Kauf sicher sein, dass der gezahlte Preis nachhaltig ist.

Erbschaft & Schenkung

Wir sorgen für Sicherheit bei wichtigen Entscheidungen.

In Deutschland fällt bei der Übertragung von Vermögenswerten Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. Mit unseren Gutachten helfen wir Ihnen den Verkehrswert der Immobilie gegenüber dem Finanzamt rechtssicher zu erklären. Sie müssen nur auf den tatsächlichen und fairen Wert Steuern bezahlen.

 

Der Freibetrag:

Die Erbschaftssteuer fällt erst an, wenn die übertragenen Vermögenswert über dem gesetzlichen Freibetrag liegen. Die Freibeträge sind nach Verwandtschaftsgrad wie folgt gegliedert:

Ehepartner

500.000 €

Steuerklasse I

Urenkel u. Eltern

100.000  €

Steuerklasse I

Kinder

400.000 €

Steuerklasse I

Geschwister

100.000 €

Steuerklasse II

Enkelkinder

200.000 €

Steuerklasse I

Alle anderen Erben

20.000 €

Steuerklasse III

Im Regelfall werden wir immer dann tätig, wenn das Finanzamt bereits einen Bescheid mit einer vermeintlich hohen Steuerlast erstellt hat. Mit unseren Gutachten können Sie den festgestellten Wert des Finanzamtes überprüfen und häufig auch verringern. Gerne beraten wir Sie hierzu.

 

Der Widerspruch:

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Bescheids vom Finanzamt nur einen Monat Zeit für den Widerspruch haben. Es ist deshalb sinnvoll sich frühzeitig an uns zu wenden. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass ein Verkehrswertgutachten den Weg zu einer steuerlichen Lösung ebnet, aber auf keinen Fall eine kompetente steuerliche Beratung ersetzt.

Heirat oder Scheidung

Wir sorgen für Klarheit und Fairness.

Eine Scheidung bringt häufig eine Aufteilung der gemeinsamen Immobilie mit sich. In dieser sowieso schon belastenden Lebensphase bieten wir mit unseren Gutachten Klarheit, um eine gerechte, einvernehmliche und im Zweifel auch rechtssichere Lösung zu finden.

Die Zugewinngemeinschaft

Wenn Sie heiraten, leben Sie gesetzlich automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alternativ können in Deutschland auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbart werden.

 

Bei einer Zugewinngemeinschaft wird im Falle einer Scheidung der jeweilige Zugewinn der beiden Ehepartner  gegeneinander aufgerechnet. Übersteigt der Zugewinn eines Ehepartners den Überschuss des anderen, so entsteht eine Ausgleichsforderung mit Beendigung der Ehe.

Das Anfangs- und Endvermögen

In der Regel muss für eine faire Aufteilung des Zugewinnes der Wert der Immobilie zum Anfang der Ehe und zum Datum der Scheidung ermittelt werden.

Mit unseren Gutachten helfen wir Ihnen, den Wert Ihrer Immobilie zu beiden Zeitpunkten rechtssicher zu ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass unsere Verkehrswertgutachten keine Rechts-beratung durch einen Anwalt ersetzen. Im Zweifel stimmen wir uns auch gerne mit Ihrem Anwalt oder Anwältin ab. 

Restnutzungsdauer (AfA)

Wir optimieren Ihre Abschreibungshöhe.

Was ist eigentlich die AfA?

Wenn Sie eine Immobilie zu Anlagezwecken erwerben und diese somit nicht selbst bewohnen, können Sie die Abnutzung des Gebäudes abschreiben. Die Höhe der Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) ist in Deutschland gesetzlich geregelt und beträgt für Wohnimmobilien im Regelfall zwei Prozent, was einer Restnutzungsdauer von fünfzig Jahren entspricht.  Es existieren zusätzliche Sonderregelungen bspw. für Neubauten mit höherem Energieeffizienzstandard oder Altbauten.

 

Eine Abschreibung ist lediglich auf den Gebäudewert, aber nicht auf den Grundstückswert, möglich. Hintergrund ist, dass ein Gebäude sich mit der Zeit abnutzt, das Grundstück als solches aber “unvergänglich” ist.

Beispielrechnung mit 2,00 % AfA:

Wenn Sie ein bebautes Grundstück für 300.000 € erwerben, wobei der Wert des Grundstückes 100.000 € und der Wert des Gebäudes 200.000 € beträgt, können Sie jedes Jahr 4.000 € (200.000 € * 2 %) steuerlich geltend machen.

Wofür benötige ich dann ein Gutachten?

Da die Höhe der Abschreibung sich nach der Restnutzungsdauer des Gebäudes richtet, kann nach § 7 Abs. 4  Satz 2 EStG bei nachgewiesener geringerer Nutzungsdauer auch der Abschreibungssatz erhöht werden. Hierzu ist ein sachverständiges Gutachten vonnöten, welches die Gründe für die geringere Nutzungsdauer ausführlich dokumentiert.

 

Durch eine nachgewiesene geringere Restnutzungsdauer kann der AfA-Satz dann entsprechend angepasst werden. Wird zum Beispiel eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren durch das Gutachten nachgewiesen, kann die Abschreibungsrate entsprechend von 2,00 % auf 3,33 % erhöht werden. Das hat große Auswirkungen auf Ihre Steuerlast!

Beispielrechnung mit 3,33 % AfA:

Analog zum oberen Beispiel. Kauf eines bebauten Grundstückes für 300.000 €, wobei 200.000 € auf den Wert des Gebäudes entfallen. Mit dem erhöhten AfA-Satz von 3,33 % erhöht sich Ihre jährliche Abschreibung auf 6.666 € (200.000 € * 3,33 %). Sie können also insgesamt 2.666 € pro Jahr mehr von der Steuer absetzen.

Ob Ihre Immobilie für ein Restnutzungsdauer-Gutachten in Frage kommt, klären wir gerne mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch.

Beleihungswert

Wir schaffen die Grundlage für optimale Finanzierungslösungen.

Sie planen eine Immobilienfinanzierung und suchen nach Sicherheit und Transparenz? Unser Beleihungswertgutachten ist Ihr verlässlicher Kompass für optimale Finanzentscheidungen.

Die relevanten Regelungen

Bei einem Beleihungswertgutachten richten sich die Anforderungen an ein Gutachten nach §16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) bzw. nach der Belastungswertverordnung (BelWertV). Beide Gesetze sind wichtig für Banken, Kreditinstitute, Gutachter und andere Beteiligte im Bereich der Immobilienfinanzierung, da sie klare Richtlinien für die Bewertung von Immobilien als Sicherheit für Kredite bereitstellen. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien wird eine transparente und objektive Wertermittlung gewährleistet.

Macht ein Beleihungswertgutachten auch als Privatperson Sinn?

In der Regel werden Beleihungswertgutachten von Institutionellen Kunden beauftragt wie bspw. Banken oder Versicherungen. In Einzelfällen kann es aber auch sinnvoll sein, im Rahmen einer Finanzierungsfindung bzw. -optimierung als Privatperson ein Beleihungswertgutachten in Auftrag zu geben. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Betriebliches Vermögen

Wir stellen den Wertansatzes des Finanzamts in Frage und stellen auf einen niedrigeren Verkehrswert ab.

Wenn Unternehmen Vermögenswerte, z. B. Grundstücke und Immobilien entnehmen, ist in der Regel ein Verkehrswertgutachten sinnvoll, um den Wertansatz dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Entnahme zu bestimmen. Das gleiche gilt im Falle einer Zuführung von Privatvermögen in einen Betrieb.

Werden Immobilien aus dem Betriebsvermögen in Privatvermögen überführt oder veräußert, ist der Gewinn immer steuerpflichtig. Eine Steuerfreiheit nach der Zehnjahresfrist, wie bei Veräußerungen aus dem Privatvermögen, gibt es nicht.

Das Finanzamt wird mit standardisierten Rechenmodellen den Verkehrswert der Immobilie bestimmen. Diese Rechenmodelle ermitteln in den seltensten Fälle den korrekten Verkehrswert Ihrer individuellen Immobilie, da viele Aspekte und Ansatzpunkte vernachlässigt werden. 

Der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes muss durch den Steuerschuldner erfolgen. 

 

Derartige wertmindernde Umstände werden in einem Gutachten berücksichtigt.

Betreuungsgericht

Wir schaffen Transparenz und Rechtssicherheit.

Wenn ein Betreuer die Immobilien des Betreuten verkaufen muss, um beispielsweise einen Platz in einem Pflegeheim zu sichern, ist die Zustimmung des örtlichen Amts- bzw. Betreuungsgerichtes notwendig.

Was benötige ich für die Zustimmung?

Um die Zustimmung des Verkaufs zu erhalten, ist ein Verkehrswertgutachten notwendig. Der Verkaufspreis der Immobilie darf, um Missbrauch zu verhindern, nicht unter dem dort festgestellten Verkehrswert liegen.

Mit unseren Verkehrswertgutachten helfen wir Ihnen schnellstmöglich einen Verkauf durchzuführen und die Transaktion gleichzeitig gerichtsfest zu gestalten.

Zwangsversteigerungen

Wir sorgen für Sicherheit bei der Versteigerung

Bei einer Zwangsversteigerung spielt das Verkehrswertgutachten eine entscheidende Rolle, um die Interessen sowohl des Immobilienbesitzers als auch der Gläubiger zu schützen.

So wird im ersten Termin nur ein Zuschlag erteilt, wenn mindestens ein Gebot über 50 Prozent des festgelegten Verkehrswertes liegt. Die Gläubiger besitzen bei Geboten unter 70 Prozent des Verkehrswertes ein generelles Vetorecht und können den Verkauf blockieren.

Ein passgenaues und insbesondere rechtssicheres Gutachten ist deshalb für die Versteigerung unabdingbar.

Portfoliobewertung

Wir bringen Klarheit und Wertschöpfungspotenziale in Ihr Portfolio.

Je nach gewählter Rechtsform oder Strukturierung müssen Immobilienportfolios regelmäßig bewertet werden um den gesetzlichen Anforderungen und Pflichten nachzukommen.

 

Hierbei bereiten wir die Daten und das Gutachten nach Ihren Vorstellungen auf und helfen Ihnen somit wertvolle Zeit bei Reportings für Investoren zu sparen.

Gerne erstellen wir Ihnen für das zu bewertende Portfolio ein individuelles Angebot.

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