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  • Maximilian Enkert

Bundesfinanzhof urteilt über Grundsteuerreform.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich bedeutende Entscheidungen zur neuen Grundsteuer getroffen, die sowohl für Eigentümer als auch für die Rechtsprechung weitreichende Konsequenzen haben. Im Mittelpunkt steht die pauschale Bewertung von Grundstücken im Bundesmodell (Hinweis: Bayern folgt nicht dem Bundesmodell der Grundsteuerreform), bei der Eigentümer nun die Möglichkeit haben müssen, niedrigere Werte nachzuweisen, um überhöhte Steuerforderungen zu vermeiden.


Bild eines Gerichtssaals

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat Ende November 2023 „ernstliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln geäußert und in zwei Eilverfahren zugunsten der Antragsteller entschieden. Die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide wurde ausgesetzt, und die Fälle wurden zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung an den BFH weitergeleitet.


Die Kritikpunkte

Die Hauptkritikpunkte beziehen sich auf die pauschale Ermittlung der Werte und die Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse, die möglicherweise beeinflussbar sind. Zudem hatten Steuerpflichtige bisher keine Möglichkeit, mit einem Gegengutachten einen unter dem typisierten Bodenrichtwert liegenden Wert nachzuweisen. Das FG Rheinland-Pfalz stellte fest, dass die Bodenrichtwerte, die in die Bewertung eingeflossen sind, möglicherweise nicht rechtmäßig zustande gekommen sind.


BFH-Entscheidungen

Der BFH hat die Beschwerden des Finanzamts gegen die Entscheidungen des FG Rheinland-Pfalz als unbegründet zurückgewiesen. Der BFH betonte, dass bei verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn das Übermaßverbot verletzt sei. Dies sei der Fall, wenn der festgestellte Grundsteuerwert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um mindestens 40 Prozent übersteige.


Keine abschließende Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit

Obwohl der BFH einfachrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellungen äußerte, traf er keine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts.


Fazit

Die aktuellen Entscheidungen des BFH eröffnen Eigentümern neue Möglichkeiten, gegen pauschal ermittelte und möglicherweise überhöhte Grundsteuerwerte vorzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung weiterentwickelt und ob das Bundesverfassungsgericht schließlich Klarheit schaffen wird.

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